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projekte:projektkooperation:statuten

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projekte:projektkooperation:statuten [2022/12/03 11:43]
wikiadmin [Art. 5a: Vorstand]
projekte:projektkooperation:statuten [2023/01/19 19:27] (aktuell)
wikiadmin
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 ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ======
  
-**[[projekte:​projektkooperation:​uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:​projektkooperation:​about|[About]]]** **[[projekte:projektkooperation:betriebsreglement|[Betriebsreglement]]]** +**[[projekte:​projektkooperation:​uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:​projektkooperation:​about|[About]]]** **[[wiki:bookmarks:quartierdepot|[Verein Quartierdepot]]]**
  
  
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-===== Statutenentwurf November ​2021 =====+===== Statutenentwurf November ​2022 =====
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 ==== Art. 2: Zweck ==== ==== Art. 2: Zweck ====
  
-Der Verein Quartierdepot bezweckt die Bildung von Bewusstsein eines lokalen, universal vernetzten Kollektivs für soziokulturelles,​ politisches und unternehmerisches Engagement in spezifischen Aktivitätsbereichen. ​(vgl. Art. 3)+Der Verein Quartierdepot bezweckt die Bildung von Bewusstsein eines lokalen, universal vernetzten Kollektivs für soziokulturelles,​ politisches und unternehmerisches Engagement in spezifischen Aktivitätsbereichen. ​
 Er unterhält und koordiniert diverse Projekte, um damit grösstmögliche Projektsynergien zu erreichen, und vereint alle kollektiven und gemeinnützigen Projekte seiner aktiven Mitglieder, wobei die einzelnen Projekte ganz oder teilweise unabhängig operieren. Dazu nimmt der Verein folgende Funktionen wahr. Er unterhält und koordiniert diverse Projekte, um damit grösstmögliche Projektsynergien zu erreichen, und vereint alle kollektiven und gemeinnützigen Projekte seiner aktiven Mitglieder, wobei die einzelnen Projekte ganz oder teilweise unabhängig operieren. Dazu nimmt der Verein folgende Funktionen wahr.
  
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 Ein **Vereinsaustritt** ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein **Ausschluss** aus dem Verein kann vom Vorstand bei nicht Bezahlen des Mitgliederbeitrages vorgenommen werden. Über weitere Gründe für den Ausschluss eines Mitgliedes befindet die Mitgliederversammlung. Ein **Vereinsaustritt** ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Ein **Ausschluss** aus dem Verein kann vom Vorstand bei nicht Bezahlen des Mitgliederbeitrages vorgenommen werden. Über weitere Gründe für den Ausschluss eines Mitgliedes befindet die Mitgliederversammlung.
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   * Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.   * Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
   * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.   * Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
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 Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt
 die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 – Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen. die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 – Mehrheit der Stimmberechtigten. Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
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 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Personen. Die Amtszeit beträgt mindestens 1 Jahr, wobei eine unbeschränkte Wiederwahl durch die Vereinsversammlung möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber. Er verfügt über alle Kompetenzen,​ die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und maximal 7 Personen. Die Amtszeit beträgt mindestens 1 Jahr, wobei eine unbeschränkte Wiederwahl durch die Vereinsversammlung möglich ist. Der Vorstand konstituiert sich selber. Er verfügt über alle Kompetenzen,​ die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
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 Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
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   * Erlass des Betriebsreglementes   * Erlass des Betriebsreglementes
   * Einsatz von Projektgruppen und Erlass der dazugehörigen Vereinbarungen (vgl. Art. 9)   * Einsatz von Projektgruppen und Erlass der dazugehörigen Vereinbarungen (vgl. Art. 9)
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 Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
  
-==== Art. 5c: Projektgruppen ==== 
  
  
-Eine **Projektgruppe** (vgl. Art. 5c), bestehend aus mindestens einer Person kümmert sich um die organisatorischen Belange eines Vereinsprojektes. Die einzelnen Projekte operieren in der Regel ganz oder teilweise unabhängig,​ sie haben aber u.a das Ziel, innerhalb des Vereins eine grösstmögliche Projektsynergie zu erreichen.  +==== Art. 9Projektgruppen ​====
-==== Art. 6Projekte ​====+
  
-Die im Namen des Vereins ​betriebenen Projekte ​sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Vereinsprojekte haben folgende ​Bedingungen ​einzuhalten:+Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern ​des Vereins ​innerhalb von Projektgruppen organisiert,​ betrieben und dokumentiert und sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Projekte und Projektgruppen müssen von der Vereinsversammlung bestätigt werden. Dabei gelten die folgenden ​Bedingungen:​
  
-  * Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern ​des Vereins ​organisiert,​ betrieben und dokumentiert, die eine    **Projektgruppe** gemäss Art. 5c bilden+  * Eine Projektgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied ​des Vereins, ​welches sich um die organisatorischen Belange des Vereinsprojektes kümmert
-  * Die **Vereinsversammlung** bestätigt die Projekte, die der Verwirklichung der Vereinsziele zu dienen haben, und durch ihre Gesamtheit ​zu **Synergien** beitragen sollen, von denen alle Mitglieder profitieren können. +  * Die Gruppe operiert in der Regel unabhängigsie hat aber u.a das Ziel, innerhalb des Vereins eine grösstmögliche organisatorische ​und funktionale Synergie unter den Vereinsprojekten ​zu erreichen, von der alle Mitglieder profitieren können. 
-  * Für alle Projekte des Vereins wird eine **Projektvereinbarung** definiert, welche einen Finanzierungsplan zur Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit enthält, und der die finanziellen und solidarischen Leistungen von TeilnehmerInnen ​und Verein festlegt.  +  * Für alle Projekte des Vereins wird eine **Projektvereinbarung** definiert, welche einen Finanzierungsplan zur Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit enthält, und der die finanziellen und solidarischen Leistungen von GruppenteilnehmerInnen ​und Verein festlegt.
-  * Der **Vereinsvorstand** bestätigt und evaluiert die Projektaktivitäten und regt zum Engagement und zur Anpassung/​Neugründung von Projekten an+
  
  
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 +==== Art. 10: Publikationsorgan ====
  
 +Der Vereinsvorstand ist zuständig für das Verfassen eines jährlich erscheinenden **Jahresberichtes**,​ der die Jahresrechnung und die Beschreibung der laufenden Aktivitäten des Vereins (Projekte) enthält. Des Weiteren ist er mit dem Unterhalt einer ständig verfügbaren und aktuellen **Vereins-Dokumentation** der aktuellen Projekte und der Funktionsweise des Vereins beauftragt. Die Publikation erfolgt nach Bedarf in Printform oder digital über einen Kommunikationskanal (z.B. Blog/​Mailing) des Vereins.
  
-==== Art. 8: Publikationsorgan ==== 
  
-Der Vereinsvorstand ist zuständig für das Verfassen eines jährlich erscheinenden **Jahresberichtes**, ​der die Jahresrechnung und die Beschreibung der laufenden Aktivitäten ​des Vereins ​(Projekte) enthältDes Weiteren ​ist er mit dem Unterhalt ​einer ständig verfügbaren ​und aktuellen **Vereins-Dokumentation** ​der aktuellen Projekte und der Funktionsweise ​des Vereins ​beauftragt. Die Publikation erfolgt nach Bedarf in Printform ​oder digital über einen Kommunikationskanal (z.BBlog/​Mailing) ​des Vereins.+ 
 +==== Art. 11: Betriebsreglement ==== 
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 +Der Vorstand verfasst ein Betriebsreglement über die konkrete Umsetzung ​der Vereinsstatuten. Das Betriebsreglemnt sowie dessen Änderungen müssen von der Vereinsversammlung angenommen werden. 
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 +==== Art. 12: Zeichnungsberechtigung ==== 
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 +Der Vorstand regelt ​die Zeichnungsberechtigung zu zweien. 
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 +==== Art. 13: Haftung ==== 
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 +Für die Schulden ​des Vereins ​haftet nur das VereinsvermögenEine persönliche Haftung der Mitglieder ​ist ausgeschlossen. 
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 +==== Art. 14: Auflösung des Vereins ==== 
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 +Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss ​einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen ​und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 
 +der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist  innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung ​des Vereins ​fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen ​oder einen ähnlichen Zweck verfolgtDie Verteilung ​des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. 
 + 
 +==== Art. 15: Inkrafttreten ==== 
 + 
 + 
 +Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1.1.2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten 
 + 
 +Datum, Ort _______________________________ 
 + 
 + 
 +Die Präsidentin:​ ._________________________ 
 + 
 + 
 +Der Protokollführer:​ __________________________ 
  
  
-==== Art. 9: Inkrafttreten ==== 
  
-Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom xx.xx.2020 verabschiedet und treten ab sofort in Kraft. 
  
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 Links: Links:
 +  * https://​www.vertragshilfe.ch/​verein-gruenden-schweiz/#​In_6nbspSchritten_zur_Vereinsgruendung
   * https://​www.kmu.admin.ch/​kmu/​de/​home/​praktisches-wissen/​kmu-gruenden/​firmengruendung/​auswahl-rechtsform/​verein.html   * https://​www.kmu.admin.ch/​kmu/​de/​home/​praktisches-wissen/​kmu-gruenden/​firmengruendung/​auswahl-rechtsform/​verein.html
   * https://​www.vitaminb.ch/​uploads/​media/​default/​1096/​Musterstatuten2019.pdf   * https://​www.vitaminb.ch/​uploads/​media/​default/​1096/​Musterstatuten2019.pdf
projekte/projektkooperation/statuten.1670064192.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/12/03 11:43 von wikiadmin