Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
projekte:projektkooperation:statuten [2022/12/03 13:00] wikiadmin [Art. 9: Projektgruppen] |
projekte:projektkooperation:statuten [2023/01/19 19:27] (aktuell) wikiadmin |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== | ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== | ||
- | **[[projekte:projektkooperation:uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:projektkooperation:about|[About]]]** **[[projekte:projektkooperation:betriebsreglement|[Betriebsreglement]]]** | + | **[[projekte:projektkooperation:uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:projektkooperation:about|[About]]]** **[[wiki:bookmarks:quartierdepot|[Verein Quartierdepot]]]** |
Zeile 9: | Zeile 8: | ||
------------------------------------------- | ------------------------------------------- | ||
- | ===== Statutenentwurf November 2021 ===== | + | ===== Statutenentwurf November 2022 ===== |
------------------------------------------- | ------------------------------------------- | ||
Zeile 111: | Zeile 110: | ||
==== Art. 9: Projektgruppen ==== | ==== Art. 9: Projektgruppen ==== | ||
- | Die im Namen des Vereins betriebenen Projekte sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Die folgenden Bedingungen gelten für Projektgruppen des Vereins: | + | Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern des Vereins innerhalb von Projektgruppen organisiert, betrieben und dokumentiert und sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Projekte und Projektgruppen müssen von der Vereinsversammlung bestätigt werden. Dabei gelten die folgenden Bedingungen: |
* Eine Projektgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins, welches sich um die organisatorischen Belange des Vereinsprojektes kümmert. | * Eine Projektgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins, welches sich um die organisatorischen Belange des Vereinsprojektes kümmert. | ||
- | * Die Gruppe operiert in der Regel unabhängig, sie hat aber u.a das Ziel, innerhalb des Vereins eine grösstmögliche Projektsynergie zu erreichen. | + | * Die Gruppe operiert in der Regel unabhängig, sie hat aber u.a das Ziel, innerhalb des Vereins eine grösstmögliche organisatorische und funktionale Synergie unter den Vereinsprojekten zu erreichen, von der alle Mitglieder profitieren können. |
* Für alle Projekte des Vereins wird eine **Projektvereinbarung** definiert, welche einen Finanzierungsplan zur Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit enthält, und der die finanziellen und solidarischen Leistungen von GruppenteilnehmerInnen und Verein festlegt. | * Für alle Projekte des Vereins wird eine **Projektvereinbarung** definiert, welche einen Finanzierungsplan zur Sicherung der finanziellen Eigenständigkeit enthält, und der die finanziellen und solidarischen Leistungen von GruppenteilnehmerInnen und Verein festlegt. | ||
- | Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern des Vereins organisiert, betrieben und dokumentiert, die eine **Projektgruppe** gemäss Art. 5c bilden. | ||
- | Die **Vereinsversammlung** bestätigt die Projekte, die der Verwirklichung der Vereinsziele zu dienen haben, und durch ihre Gesamtheit zu **Synergien** beitragen sollen, von denen alle Mitglieder profitieren können. | ||
- | Der **Vereinsvorstand** bestätigt und evaluiert die Projektaktivitäten und regt zum Engagement und zur Anpassung/Neugründung von Projekten an. | ||
Zeile 133: | Zeile 129: | ||
- | ==== Art. 11: Zeichnungsberechtigung ==== | + | ==== Art. 11: Betriebsreglement ==== |
+ | |||
+ | Der Vorstand verfasst ein Betriebsreglement über die konkrete Umsetzung der Vereinsstatuten. Das Betriebsreglemnt sowie dessen Änderungen müssen von der Vereinsversammlung angenommen werden. | ||
+ | |||
+ | ==== Art. 12: Zeichnungsberechtigung ==== | ||
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien. | Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien. | ||
Zeile 139: | Zeile 139: | ||
- | ==== Art. 12: Haftung ==== | + | ==== Art. 13: Haftung ==== |
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | ||
- | ==== Art. 13: Auflösung des Vereins ==== | + | ==== Art. 14: Auflösung des Vereins ==== |
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 | Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 | ||
der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. | der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. | ||
- | ==== Art. 9: Inkrafttreten ==== | + | ==== Art. 15: Inkrafttreten ==== |
Zeile 171: | Zeile 171: | ||
Links: | Links: | ||
+ | * https://www.vertragshilfe.ch/verein-gruenden-schweiz/#In_6nbspSchritten_zur_Vereinsgruendung | ||
* https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html | * https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html | ||
* https://www.vitaminb.ch/uploads/media/default/1096/Musterstatuten2019.pdf | * https://www.vitaminb.ch/uploads/media/default/1096/Musterstatuten2019.pdf |