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projekte:projektkooperation:statuten [2022/12/03 13:06] wikiadmin [Art. 9: Projektgruppen] |
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====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== | ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== | ||
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- | ===== Statutenentwurf November 2021 ===== | + | ===== Statutenentwurf November 2022 ===== |
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==== Art. 9: Projektgruppen ==== | ==== Art. 9: Projektgruppen ==== | ||
- | Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern des Vereins organisiert, betrieben und dokumentiert, und sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. | + | Vereinsprojekte werden von aktiven Mitgliedern des Vereins innerhalb von Projektgruppen organisiert, betrieben und dokumentiert und sind eng verwoben mit den lebensweltlichen Aktivitäten (Essen, Wohnen, Freizeit, Arbeit, etc. ) der Mitglieder. Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Projekte und Projektgruppen müssen von der Vereinsversammlung bestätigt werden. Dabei gelten die folgenden Bedingungen: |
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- | Sie basieren auf diesbezüglich gemeinschaftlich ausgeführten Aktionen und charakterisieren sich durch **kollektiv getragene Infrastrukturen und Organisationsprozesse**. | + | |
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- | Die **Vereinsversammlung** bestätigt die Projekte, die der Verwirklichung der Vereinsziele zu dienen haben, | + | |
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- | Der **Vereinsvorstand** bestätigt und evaluiert die Projektaktivitäten und regt zum Engagement und zur Anpassung/Neugründung von Projekten an. | + | |
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- | Der Verein verwaltet die Finanzen der Projekte und geht stellvertretend Vereinbarungen mit Dritten ein. Die folgenden Bedingungen gelten für Projektgruppen des Vereins: | + | |
* Eine Projektgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins, welches sich um die organisatorischen Belange des Vereinsprojektes kümmert. | * Eine Projektgruppe besteht aus mindestens einem Mitglied des Vereins, welches sich um die organisatorischen Belange des Vereinsprojektes kümmert. | ||
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- | ==== Art. 11: Zeichnungsberechtigung ==== | + | ==== Art. 11: Betriebsreglement ==== |
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+ | Der Vorstand verfasst ein Betriebsreglement über die konkrete Umsetzung der Vereinsstatuten. Das Betriebsreglemnt sowie dessen Änderungen müssen von der Vereinsversammlung angenommen werden. | ||
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+ | ==== Art. 12: Zeichnungsberechtigung ==== | ||
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien. | Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien. | ||
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- | ==== Art. 12: Haftung ==== | + | ==== Art. 13: Haftung ==== |
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. | ||
- | ==== Art. 13: Auflösung des Vereins ==== | + | ==== Art. 14: Auflösung des Vereins ==== |
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 | Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 | ||
der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. | der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. | ||
- | ==== Art. 9: Inkrafttreten ==== | + | ==== Art. 15: Inkrafttreten ==== |
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Links: | Links: | ||
+ | * https://www.vertragshilfe.ch/verein-gruenden-schweiz/#In_6nbspSchritten_zur_Vereinsgruendung | ||
* https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html | * https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html | ||
* https://www.vitaminb.ch/uploads/media/default/1096/Musterstatuten2019.pdf | * https://www.vitaminb.ch/uploads/media/default/1096/Musterstatuten2019.pdf |