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projekte:projektkooperation:statuten

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projekte:projektkooperation:statuten [2023/01/02 10:29]
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projekte:projektkooperation:statuten [2023/01/19 19:27] (aktuell)
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 ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ====== ====== Statuten des Vereins Projektkooperation / Quartierdepot ======
  
-**[[projekte:​projektkooperation:​uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:​projektkooperation:​about|[About]]]** **[[projekte:projektkooperation:betriebsreglement|[Betriebsreglement]]]** +**[[projekte:​projektkooperation:​uebersicht|[Projektkooperation]]]** **[[projekte:​projektkooperation:​about|[About]]]** **[[wiki:bookmarks:quartierdepot|[Verein Quartierdepot]]]**
  
  
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-===== Statutenentwurf November ​2021 =====+===== Statutenentwurf November ​2022 =====
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-==== Art. 12: Haftung ====+==== Art. 13: Haftung ====
  
 Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
  
  
-==== Art. 13: Auflösung des Vereins ====+==== Art. 14: Auflösung des Vereins ====
  
 Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4 Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden, wenn mindestens 3/4
 der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist  innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen. der Mitglieder daran teilnehmen. Nehmen weniger als 3/4 aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist  innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
  
-==== Art. 9: Inkrafttreten ====+==== Art. 15: Inkrafttreten ====
  
  
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 Links: Links:
 +  * https://​www.vertragshilfe.ch/​verein-gruenden-schweiz/#​In_6nbspSchritten_zur_Vereinsgruendung
   * https://​www.kmu.admin.ch/​kmu/​de/​home/​praktisches-wissen/​kmu-gruenden/​firmengruendung/​auswahl-rechtsform/​verein.html   * https://​www.kmu.admin.ch/​kmu/​de/​home/​praktisches-wissen/​kmu-gruenden/​firmengruendung/​auswahl-rechtsform/​verein.html
   * https://​www.vitaminb.ch/​uploads/​media/​default/​1096/​Musterstatuten2019.pdf   * https://​www.vitaminb.ch/​uploads/​media/​default/​1096/​Musterstatuten2019.pdf
projekte/projektkooperation/statuten.1672651751.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/01/02 10:29 von wikiadmin